- Für einen modernen Justizvollzug
- Freiheit in Sicherheit
- Das beste Mittel: Kriminalitätsprävention
- Gefahrenabwehr/Verfassungsschutz
- Kriminalitätsbekämpfung: Vollzugsdefizite beseitigen, Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden verbessern
- Wirksame Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität
- Hilfe für Opfer, Stärkung von Opferrechten
- Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes
Effektiver Rechtschutz durch eine starke unabhängige Justiz
Die Gewährung effektiven Rechtschutzes durch eine unabhängige Justiz garantiert den Rechtsstaat und ist entscheidende Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben in einer Gesellschaft. Sie sichert den verlässlichen Rahmen für Investitionen und andere wirtschaftliche Betätigungen.
Die niedersächsische Justiz kommt ihrem Auftrag, zügig wirksamen Rechtsschutz zu gewähren, in qualitativ hochwertiger Weise nach und dies, obwohl die Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen der Justiz in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind.
Die niedersächsische FDP hat sich in der laufenden Legislaturperiode stets für die Justiz stark gemacht. So haben wir uns etwa in den vergangenen Haushaltberatungen trotz Einstellungsstopps und angespannter Haushaltslage wiederholt erfolgreich für eine personelle Stärkung, etwa im Bereich der ordentlichen und Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt und uns Versuchen, im Bereich der inneren Sicherheit Kompetenzverschiebungen zu Lasten der unabhängigen Justiz zu erreichen, erfolgreich widersetzt.
Die FDP Niedersachsen wird sich auch künftig für eine starke, unabhängige, moderne und bürgernahe Justiz einsetzen.
Konkret fordern wir:
- Konzentration der Justiz auf ihre Kernaufgaben Streitentscheidung, Strafverfolgung und Strafvollzug. Nicht zwingend staatliche Aufgaben sollen auf Private als beliehene Unternehmer übertragen werden. Hierzu gehört auch die Führung des Handelsregisters;
- Reform des Gerichtsvollzieherwesens. Für Bürger und Unternehmen ist die Ziviljustiz nur dann effektiv, wenn titulierte Forderungen auch schnell und unbürokratisch durchgesetzt werden können. Niedersachsen hat deshalb ein Gesetz zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherwesens in den Bundesrat eingebracht. Der Gerichtsvollzieher wird danach beliehener Unternehmer. Der vollstreckende Gläubiger hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Gerichtsvollziehern zu wählen. Darüber hinaus fordern wir den Wegfall der Privilegierung der öffentlichen Gläubiger (Fiskus und Sozialversicherung)
- gegenüber privaten Gläubigern durch Abschaffung derer Vollstreckungsapparate;
- die Unabhängigkeit der Justiz darf nicht in Frage gestellt werden, auch nicht durch organisatorische Maßnahmen;
- eine verbesserte Personalausstattung der Justiz sowie eine zukunftsfähige und transparente Personalplanung. Gerichte und Staatsanwaltschaften bedürfen kurzfristig einer besseren personellen Ausstattung und müssen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben auch mittel- und langfristig sachgerecht zu erfüllen. Gerade in komplizierten und umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren darf es nicht dazu kommen, dass die Belastungssituation der Gerichte zum Abschluss von so genannten Deals führt;
- die Bürgernähe der niedersächsischen Justiz muss erhalten bleiben. Gerade die Amtsgerichte leisten einen wertvollen Beitrag zur Streitbeilegung und Sicherheit vor Ort;
- Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung, insbesondere der anwaltlichen Mediation, damit die Bürger Streitigkeiten zunächst unter sich und im Ergebnis einvernehmlich beilegen können, ohne die Justiz zur Streitentscheidung in Anspruch nehmen zu müssen;
- Justiz muss für den Bürger bezahlbar bleiben. Einschränkungen der Prozesskostenhilfe und der Beratungshilfe lehnt die FDP ab.;
- den Erhalt der bestehenden Rechtsmittel, insbesondere im Zivilprozessrecht, gegen die so genannte "Funktionale Zweigliedrigkeit". Im Strafprozessrecht ist die Einführung eines Wahlrechtsmittels auch im Erwachsenenstrafrecht zu prüfen;
- Einführung der Einheitsstrafe auch im Erwachsenenstrafrecht;
- Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten, insbesondere Eingliederung der Arbeitsgerichtsbarkeit in die Ordentliche Gerichtsbarkeit und Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit. Vorangehende Angleichung der Prozessordnungen;
- Zusammenlegung der an einem Ort befindlichen Gerichte in Justizzentren.
Für einen modernen Justizvollzug
Aufgabe des Justizvollzuges ist vorrangig – neben der Gewährung von Sicherheit vor inhaftierten Straftätern – die Resozialisierung der Strafgefangenen, um zu erreichen, dass sie nach Verbüßen der Strafe, ein straffreies Leben führen. Dies ist der beste Schutz der Bevölkerung. Die niedersächsischen Justizvollzugsanstalten für Erwachsene und die Jugendstrafvollzugseinrichtungen haben – insbesondere Dank des Engagements der Mitarbeiter des Vollzugs, die in einem schwierigen Umfeld arbeiten, – eine anerkannt hohe Qualität bei der Umsetzung moderner Resozialisierungskonzepte. Sie garantieren eine hohe Sicherheit der Bevölkerung vor Straftätern.In der laufenden Legislaturperiode haben wir nicht nur ein neues Strafvollzugskonzept geschaffen, mit welchem die Vollzugsstandards vereinheitlicht und der Vollzug noch sicherer gemacht werden. Nach der Übertragung der Kompetenz für den Strafvollzug auf die Länder haben wir auch ein modernes und umfassendes Justizvollzugsgesetz verabschiedet.
Dafür setzen wir uns zukünftig ein:
- Die bewährten Standards dürfen mit dem neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz nicht abgesenkt, sondern müssen ständig weiter entwickelt werden. Die Weiterentwicklung des Behandlungsvollzuges zum Chancenvollzug, der den Einsatz knapper Ressourcen auf mitwirkungsbereite Strafgefangene konzentriert, wird von der FDP begrüßt. Dabei ist sicherzustellen, dass die bisherigen Maßnahmen des Behandlungsvollzuges auch künftig gegenüber jedem Gefangenen zur Anwendung kommen;
- weitere bauliche Renovierung und Sanierung alter Haftanstalten;
- ausreichendes Personal sowie ständige Schulung und Qualifizierung der JVA-Bediensteten;
- Bau und Betrieb der JVA Bremervörde als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP). Ein Bau und Betrieb in teilweiser privater Regie ist sinnvoll, um eine Ausdehnung der Personalkosten zu vermeiden.
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Freiheit in Sicherheit
Es gibt keine Freiheit ohne Sicherheit. Aufgabe eines liberalen Staates ist es, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten, ohne dabei ihre Freiheitsräume unnötig und unverhältnismäßig einzuschränken. In den letzten Jahren und Monaten sind sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene hingegen zahlreiche Initiativen zu beobachten gewesen, die die Ängste der Menschen vor Kriminalität, insbesondere dem Terrorismus, zum Anlass nehmen, um nach schärferen Gesetzen zu rufen, die mit unnötigen und unverhältnismäßigen Einschnitten in die bürgerlichen Freiheiten verbunden sind. Die niedersächsische FDP hat sich stets gegen solche Bestrebungen gewandt und sich im Zweifelsfall für die Freiheitsrechte entschieden. Ein liberaler Rechtsstaat, der die Freiheitsrechte zu Gunsten der staatlichen Sicherheit unverhältnismäßig beschränkt, führt sich selbst ad absurdum.Für die Liberalen müssen daher alle Maßnahmen staatlichen Handelns zur Gewährleistung der inneren Sicherheit zielgenau, verhältnismäßig und effektiv sein. Wir setzen als die deutsche Rechtsstaatspartei deshalb in erster Linie auf die Kriminalitätsverhütung, sodann auf die Gefahrenabwehr und schließlich auf die Strafverfolgung.
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Das beste Mittel: Kriminalitätsprävention
Kriminalprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle Bereiche öffentlichen und privaten Handelns betrifft. Die FDP unterstützt daher effektive Präventionsarbeit. Diese soll sowohl von der Polizei als auch von Sozial- und Jugendämtern, Schulen, Vereinen und einer Vielzahl weiterer Behörden und gesellschaftlicher Gruppen gemeinsam geleistet werden. Die FDP fördert die Arbeit der örtlichen Präventionsräte auf kommunaler Ebene, in denen durch die Zusammenarbeit von staatlichen und kommunalen Stellen sowie Bürgern vor Ort gemeinsam mehr Sicherheit erreicht werden kann. Es hat sich bewährt, die Organisation und Arbeitsweise nicht staatlich zu regeln, sondern die Vielfalt vor Ort zu nutzen und damit mehr Sicherheit zu erzielen. Der Kampf gegen Rechts- und Linksextremismus muss zentraler Bestandteil niedersächsischer Präventionspolitik sein. Durch verbesserte Jugendarbeit in Jugendzentren, mehr Sportangebote für Jugendliche auf dem Land, gezieltes Werben von Jugendlichen durch bestehende Vereine, muss Jugendlichen aus der rechts- bzw. linksextremen Szene eine Perspektive geboten werden.Dafür setzen wir uns ein:
- Stärkung und Unterstützung der örtlichen Kriminalpräventionsräte;
- Kooperation von Justiz, Polizei, Sozial- und Jugendämtern sowie Schulen;
- Unterstützung des Landespräventionsrates. Dieser hat seit seinem Bestehen über die Landesgrenzen hinaus wesentliche Impulse für die Weiterentwicklung der kriminalitätsverhindernden Vorbeugung gegeben.
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Gefahrenabwehr/Verfassungsschutz
Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz bieten der Polizei bzw. dem Verfassungsschutz ein ausreichendes Instrumentarium, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. die Verfassung frühzeitig erkennen und effektiv bekämpfen zu können. Bestrebungen immer mehr personenbezogene Daten rein vorsorglich zu sammeln, um mögliche Gefahren erkennen zu können, weist die FDP Niedersachsen als unvertretbaren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zurück. Die niedersächsische FDP steht für den liberalen Rechtsstaat und wendet sich entschieden gegen den Wandel hin zum so genannten überwachenden Präventionsstaat.In der letzten Legislaturperiode wurde die Polizeiorganisation in Niedersachsen grundlegend reformiert. Mit der Herauslösung der Polizei aus den Bezirksregierungen wurden sechs regionale Polizeidirektionen gebildet. Sie gewährleisten die komplette polizeiliche Aufgabenwahrnehmung in ihrem Zuständigkeitsbereich und übernehmen bei außergewöhnlichen Einsätzen (z. B. Geiselnahmen, Entführungen, Großschadenslagen) die Gesamteinsatzleitung. Es wurden daneben Verwaltungsstrukturen zugunsten der eigentlichen Polizeiarbeit aufgelöst. Damit stehen 200 Beamte zusätzlich für den Vollzug polizeilicher Aufgaben zur Verfügung. Auch wurde dem Sicherheitsbedürfnis im ländlichen Raum durch eine verstärkte Präsenz und Polizeiausstattung Rechnung getragen.
Für weitergehende Befugnisse für Polizei und Verfassungsschutz sowie für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern besteht derzeit kein Bedarf. Die niedersächsische FDP lehnt sowohl die präventive Telefonüberwachung als auch die so genannte Online-Durchsuchung ab.
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Kriminalitätsbekämpfung: Vollzugsdefizite beseitigen, Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden verbessern
Im Bereich der inneren Sicherheit muss gewährleistet sein, dass Ermittlungs- und Strafverfahren von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten zügig abgeschlossen werden können. Bestehende Vollzugsdefizite sind weiter abzubauen: Die gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten sind noch konsequenter als bisher auszuschöpfen, bevor nach neuen oder schärferen Gesetzen gerufen wird. Die FDP tritt daher bei der Kriminalitätsbekämpfung für eine effizientere Verwendung der vorhandenen Mittel sowie für eine Verbesserung der personellen und materiellen Ausstattung der Polizei und vor allem der Staatsanwaltschaften und Gerichte ein. Versuche, unabhängige Kontrollen von Strafverfolgungsmaßnahmen durch Staatsanwaltschaften und Gerichte, die eine grundrechtssichernde Funktion haben, etwa bei der DNA-Analyse zurückzudrängen, werden auch künftig auf den Widerstand der Liberalen stoßen.Besondere Schwerpunkte müssen auch weiterhin auf die Bekämpfung der Jugend- und Internetkriminalität, der Organisierten Kriminalität sowie auf die Bekämpfung des Terrorismus gelegt werden. Hierbei gilt es, Spezialisten in zentralen Organisationseinheiten zusammenzuführen.
Die niedersächsische FDP fordert konkret:
- die personelle Stärkung der Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Staatsanwaltschaften. Die Strafverfolgungsbehörden müssen durch Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, das bestehende gesetzliche Instrumentarium wirkungsvoller und umfassender als bisher anzuwenden;
- insbesondere zur wirksamen Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ist mehr Fachpersonal bei den Strafverfolgungsbehörden einzustellen, das mit betriebswirtschaftlichen, steuer- und finanzrechtlichen Abläufen vertraut ist;
- die weitere Steigerung der Effizienz des Einsatzes der vorhandenen Ressourcen. Durch die Anwendung moderner Steuerungselemente, einer leistungsorientierten Personalplanung und -entwicklung, die weitgehende Entlastung der Polizei von Verwaltungsaufgaben und den Einsatz modernster Informations- und Telekommunikationsmittel können für die Kriminalitätsbekämpfung Kapazitäten freigesetzt werden;
- die Einführung des Digitalfunks. Sie ist zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Polizeidienststellen untereinander und mit ausländischen Dienststellen dringend erforderlich;
- verstärkte Aufnahme von Bewerbern mit Migrationshintergrund, insbesondere der zweiten und dritten Generation, in den Polizei- und Justizdienst;
- Einführung einer Y-Ausbildung zur Unterstützung einer effektiveren Kriminalitätsbekämpfung und Förderung der Personalausbildung zu Spezialisten innerhalb der Polizeiorganisation;
- die Einführung von Bürgerstreifen wird abgelehnt. Die Polizeigewalt kann nicht auf Dritte übertragen werden.
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Wirksame Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität
Die Kriminalität von Kindern und Jugendlichen ist ein bedrückendes gesellschaftliches Problem, das die FDP sehr ernst nimmt. Besonders besorgniserregend ist die hohe Zahl der Gewalt- und Körperverletzungsdelikte durch junge Straftäter. Auch wenn kriminelles Verhalten für viele Kinder, Jugendliche und Heranwachsende nur ein einmaliges Ereignis bleibt, muss konsequent und gezielt gegengesteuert werden. Die FDP setzt bei der Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität auf eine wirksame Prävention und ein abgestuftes strafrechtliches Instrumentarium. In erster Linie sind verstärkt vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Dabei kommt neben der Schule der wirkungsvollen Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit eine wichtige Aufgabe zu. Durch eine zügige Verfolgung und Ahndung von Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender muss verdeutlicht werden, dass schon kleine Vergehen nicht akzeptiert werden und strafrechtliche Konsequenzen haben. Das niedersächsische Modell des vorrangigen Jugendverfahrens für jugendliche Intensivtäter muss daher weiter ausgebaut werden. Eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze unter 14 Jahren lehnt die FDP ab.Dafür setzen wir uns ein:
- Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen durch die Optimierung von Bildungs-, Ausbildungs- und zukünftigen Beschäftigungschancen mittels regionaler Netzwerke von Jugendhilfe, Schulen, Handwerksorganisationen, Industrie und Arbeitsverwaltung;
- Ausbau der Konfliktlotsenmodelle, Antiaggressionslehrgänge als Präventionsmaßnahmen an Schulen sowie nachhaltige Aufklärung über Drogen und Alkohol;
- Verbesserung der personellen Ausstattung der Polizei und Staatsanwaltschaften speziell zur Bekämpfung der Jugendkriminalität;
- bei wiederholt straffälligen Kindern ist durch staatliche Erziehungsmaßnahmen einzugreifen;
- Einrichtung von Schülergerichten. Denn Jugendliche haben eine andere Sprache und akzeptieren die Sanktionen von Gleichaltrigen eher;
- Einführung eines so genannten Warnschussarrestes neben der Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung.
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Hilfe für Opfer, Stärkung von Opferrechten
Die FDP setzt sich für unbürokratische Hilfe für Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind, ein. Durch eine Straftat geschädigt oder verletzt zu werden, gehört zu den schlimmsten Erfahrungen eines Menschen. Die Opfer dürfen daher nicht mit den Folgen der Tat alleine gelassen werden.Konkret fordert die niedersächsische FDP:
- engagierte Umsetzung des Strafprozessrechts, des Strafrechts sowie des Opferschutzgesetzes insbesondere durch Polizei, Staatsanwälte und Richter mit dem Ziel, dass die Opfer und ihre Angehörigen über die ihnen zustehenden Rechte informiert werden und sie auch wahrnehmen können;
- gezielte Fortbildungsangebote für Polizisten, Staatsanwälte und Richter zu den Opferrechten;
- Benennung eines Beauftragten für Opferschutz an den Gerichten und Staatsanwaltschaften, der Ansprechpartner für Opfer im strafrechtlichen Ermittlungs- und im Strafverfahren ist;
- Stärkung und Förderung der landesweiten Stiftung Opferhilfe Niedersachsen und ihrer Mitarbeiter;
- der gesetzlich geregelte Täter-Opfer-Ausgleich muss weiter ausgebaut werden. Er verlangt vom Täter, sich mit den Folgen seiner Straftat auseinander zu setzen und sich zu bemühen, mit dem Opfer einen Ausgleich zu erreichen. Dadurch bietet sich vielfach auch dem Opfer die Chance, mit dem Erlebten abzuschließen.
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Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes
Die Gewährleistung des Brand- und Katastrophenschutzes ist eine wichtige staatliche Aufgabe, die jedoch ohne das Engagement vieler ehrenamtlicher Helfer der freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, der DLRG, des THW und aus der Bundeswehr nicht zu leisten wäre.In der letzten Legislaturperiode haben wir die Organisation des Brand- und Katastrophenschutz im Rahmen der Verwaltungsreform optimiert und diesen Bereich finanziell und personell aufgestockt. Die Aufgaben können aufgrund ihrer Vielschichtigkeit und der gebotenen örtlichen Nähe nicht zentral, sondern nur durch Mittelbehörden im klassischen dreistufigen Verwaltungsaufbau wahrgenommen werden und wurden deshalb bei den Polizeidirektionen angesiedelt.
Dafür setzen wir uns ein:
- Optimierung der Zusammenarbeit wegen der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten im Zivil- und Katastrophenschutz;
- Erhöhung der Finanzmittel für den Katastrophenschutz;
- Aufrechterhaltung der Qualität der Freiwilligen Feuerwehren;
- Beibehaltung der zwei Landesfeuerwehrschulen in Niedersachsen;
- Unterstützung bei der Einführung des Digitalfunks im Brand- und Katastrophenschutz;
- bei eventuell zukünftig notwendigen Umstrukturierungen von Katastrophenschutzeinheiten ist auf die Belange des ländlichen Raums und der ehrenamtlichen Helfer verstärkt Rücksicht zu nehmen.
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