Die CDU-FDP-Landesregierung hat in den letzten fünf Jahren einen konsequenten Sparkurs eingeschlagen und die Basis für die Konsolidierung der Landesfinanzen gelegt. Die Nettoneuverschuldung wurde von 3 Mrd. € jährlich auf 950 Mio. € im Jahr 2007 reduziert. Die FDP setzt sich dafür ein, dass dieser Kurs konsequent weiter verfolgt wird. Insbesondere vor dem Hintergrund der Begehrlichkeiten bei wieder steigenden Steuereinnahmen hat der Abbau der Neuverschuldung Priorität. Ziel der FDP ist es, innerhalb der nächsten Legislaturperiode nicht nur die Aufnahme von neuen Schulden zu beenden, sondern auch mit der Tilgung der bestehenden Schulden zu beginnen. Des Weiteren bedarf es einer konsequenten Fortführung der Aufgaben- und Ausgabenkritik.
Zur Sicherung des Erreichten und zur Vermeidung eines erneuten Anwachsens der Neuverschuldung setzt sich die FDP für eine Verschärfung der verfassungsrechtlichen Grenzen zur Schuldenaufnahme sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene ein.
Um mehr Transparenz im Landeshaushalt zu erhalten und auch zukünftige Verpflichtungen und den Wertverbrauch darzustellen, setzt die FDP sich für die Anwendung der Doppik und eines darauf aufbauenden finanzwirtschaftlichen Kontrollsystems auf die Haushaltsführung ein. Diese Darstellung ermöglicht eine bessere Erfassung der wirklichen Vermögenssituation des Landes. Damit kommt das Land einer Verpflichtung nach, die es den Kommunen bis 2011 auferlegt hat.
Dafür setzen wir uns ein:
- strenge Kriterien zur Neuverschuldung;
- Beginn der Schuldentilgung innerhalb der nächsten Legislaturperiode;
- Fortsetzung der konsequenten Überprüfung aller Einsparmöglichkeiten (Ausgabenkritik) und aller Aufgaben (Aufgabenkritik);
- Konzentration auf notwendige Aufgaben (u.a. Bildung, Kinderbetreuung, Sicherheit, Wirtschaftsförderung);
- Anwendung der Doppik auf den Landeshaushalt (Bewertung des Landesvermögens und Einführung der Gewinn- und Verlustrechnung).
Finanzausgleich und Steuern
Die föderalen Finanzbeziehungen müssen dringend reformiert werden. Die FDP Niedersachsen setzt dabei auf einen kooperativen Wettbewerbsföderalismus. Zum einen muss den Ländern wieder mehr Anreiz gegeben werden, die eigenen Steuerquellen zu pflegen. Zum anderen darf der gemeinschaftliche Aspekt eines Bundesstaates nicht außer Acht gelassen werden. Ziel muss dabei sein, klare Verantwortlichkeiten auf der Einnahmen- und Ausgabenseite zu schaffen. Nur so kann es langfristig zu einer soliden Haushaltspolitik des Bundes und der Länder kommen. Als ersten Schritt hierzu fordert die FDP, die Länder die Steuersätze der Erbschaftssteuer selbst festlegen zu lassen.Auch die Kommunen müssen wieder in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich und eigenständig für ihren Haushalt zu sorgen. Dabei setzt die FDP vorrangig auf die Erschließung eigener Steuerquellen für die Kommunen in Form von Hebesatzrechten auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, nach Abschaffung der Gewerbesteuer. Die Bürger vor Ort müssen erkennen, welche Steuern sie an die Kommunen zahlen und wofür diese verwendet werden. Darüber hinaus ist die selbstständige Wahrnehmung kommunaler Aufgaben wichtiger Bestandteil kommunaler Eigenverantwortung.
Dafür setzen wir uns ein:
- Neugestaltung der Finanzverfassung in Deutschland, damit Bund, Länder und Gemeinden die Verantwortung für ihre Einnahmen und Ausgaben zurückbekommen;
- Hebesatzrecht der Kommunen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, bei gleichzeitiger Abschaffung der Gewerbesteuer;
- die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftsteuer auf die Länder;
- Einschränkung von Mischfinanzierungen zwischen dem Land und den Kommunen.
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Wirtschaftsförderung und Subventionen
Regionale Wirtschaftsförderung ist einerseits eine gute Möglichkeit, den Standort Niedersachsen zu stärken, andererseits belastet sie aber auch die marktwirtschaftliche Ordnung. Subventionen unterliegen daher einem ständigen Rechtfertigungsdruck und bedürfen einer regelmäßigen Überprüfung.Wir wollen:
- Subventionen grundsätzlich nur als Anschubfinanzierung zuzulassen;
- Subventionen nur nach eindeutig nachvollziehbaren Zielvorgaben zu vergeben;
- alle zwei Jahre einen Subventionsbericht zu erstellen und dem Landtag vorzulegen, in dem Subventionsempfänger, Zielvorgaben und Ergebnisse darzustellen sind.
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Pensionsfonds
Die aus dem laufenden Haushalt zu finanzierenden Beamtenpensionen stellen bereits heute einen der größten Ausgabenposten des Landes dar und binden rund 10% der Gesamtausgaben. In den nächsten zwanzig Jahren wird dieser Anteil auf rund 16% steigen. Daher ist es dringend geboten, Vorsorge durch die Einrichtung eines Pensionsfonds zu treffen. Der dafür notwendige Kapitalstock kann jedoch nur langfristig aufgebaut werden.Wir fordern:
- die Einführung eines Pensionsfonds, der Transparenz in die finanzielle Belastung des Landes durch Versorgungszahlungen bringt;
- die Zuführungen von Landesmitteln für alle neu eingestellten Beamten; mittelfristig soll diese Zuführung auf bereits beschäftigte Beamte ausgeweitet werden;
- langfristig sämtliche Pensionlasten über den Fonds abzudecken;
- die Anlage der Mittel unter den Gesichtspunkten Sicherheit und Rendite, ohne die Kreditaufnahme des Landes auszuweiten.
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