Trotz bekannter und anzuerkennender Bemühungen der Kommunen, in projektbezogener wie in Teilen technisch-administrativer Zusammenarbeit untereinander, muss nach Auffassung der Mehrheitsgruppe vor allem auch gemeinsam eine Prüfung solcher Verwaltungsaufgaben vorgenommen werden, die sowohl von der Verwaltung des Landkreises wie der in den Städten und Gemeinden im Wesentlichen gleichermaßen durchgeführt und die bei einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung, z.B. in Form eines Zweckverbandes, zu einer dauerhaften Entlastung in Teilen der Haushalte führen werden.
Ein solcher Weg würde zu einer win-win-Situation führen und sollte daher die Zustimmung der Städte und Gemeinden finden.